Verlosungsaktion von Freiluftzimmer
Mit der Teilnahme an der Aktion „GEPLANT. GETAN. GEWONNEN.“ erkennt der Teilnehmer die folgenden Teilnahmebedingungen an. Die Teilnahme entsteht automatisch, sobald sämtliche Voraussetzungen dieser Bedingungen erfüllt sind; ein gesondertes Gewinnspielformular ist nicht erforderlich.
Veranstalter der Aktion ist die palina GmbH, Günther-Ziel-Straße 9, 74635 Kupferzell, Deutschland, vertreten durch die Geschäftsführerin Inna Lebsack (nachfolgend „Veranstalter“). Freiluftzimmer von Lebsack ist eine Marke der palina GmbH.
Kontakt: Telefon 07944 4779960 · E-Mail info@freiluftzimmer.de
Die Aktion beginnt am 27.07.2026. Einen einheitlichen letzten Bestelltag gibt es nicht. Neue Aufträge werden nur so lange in die Aktion aufgenommen, wie der Veranstalter unter Berücksichtigung der jeweiligen Lieferzeiten und verfügbaren Montagekapazitäten davon ausgehen kann, dass das Projekt bis zum 18.12.2026 vollständig umgesetzt werden kann.
Die Aktion endet für neue Aufträge vorzeitig, sobald keine weiteren Projekte mehr fristgerecht angenommen und montiert werden können. Der Veranstalter veröffentlicht diesen Annahmeschluss auf der Website freiluftzimmer.de und über die Social-Media-Kanäle von Freiluftzimmer. Bereits zuvor verbindlich als teilnahmeberechtigt bestätigte Aufträge bleiben davon unberührt.
Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem der Auftrag vom Veranstalter verbindlich angenommen und als teilnahmeberechtigt bestätigt wurde. Eine vorherige Anfrage, Beratung, Angebotserstellung oder Reservierung begründet noch keine Teilnahme.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen ab 18 Jahren, die als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB während der Aktion einen teilnahmeberechtigten Auftrag beim Veranstalter verbindlich erteilen und sämtliche weiteren Voraussetzungen erfüllen.
Erteilen mehrere Personen einen Auftrag gemeinsam, gilt der Auftrag für die Verlosung als eine Teilnahme. Die gemeinsam Beauftragenden benennen gegenüber dem Veranstalter eine Kontaktperson. Ein Gewinn steht ihnen gemeinschaftlich zu und wird mit Wirkung für alle abgewickelt.
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind:
Teilnahmeberechtigt sind neue, während der Aktion verbindlich beauftragte Outdoor-Projekte und Leistungen aus dem Angebot von Freiluftzimmer. Dazu gehören insbesondere:
Ein Mindestauftragswert besteht nicht. Nicht teilnahmeberechtigt sind Altaufträge, die bereits vor dem 27.07.2026 verbindlich erteilt wurden, sowie stornierte, aufgehobene oder nicht vollständig bezahlte Aufträge. Leistungen externer Dritter, die nicht durch den Veranstalter beauftragt und abgerechnet werden, sind nicht Bestandteil des teilnahmeberechtigten Projektwerts.
Jeder Kunde nimmt unabhängig von der Anzahl seiner Aufträge oder Projekte nur einmal an der Verlosung teil und erhält nur ein Los. Auftragserweiterungen werden dem ursprünglichen Projekt zugerechnet und begründen keine zusätzliche Teilnahme.
Bei mehreren Aufträgen desselben Kunden prüft der Veranstalter im Einzelfall, ob diese aufgrund ihres räumlichen, technischen, funktionalen und zeitlichen Zusammenhangs ein gemeinsames Projekt bilden. Das Ergebnis sowie das für die Berechnung des ersten und zweiten Preises maßgebliche Projekt werden vor der Ziehung in Textform dokumentiert und dem Kunden mitgeteilt. Fehlt eine abweichende dokumentierte Zuordnung, ist der zeitlich zuerst verbindlich angenommene teilnahmeberechtigte Auftrag maßgeblich.
Eine künstliche Aufteilung von Aufträgen, ein Wechsel des Auftraggebers oder eine sonstige Gestaltung mit dem Ziel, mehrere Lose zu erhalten, ist unzulässig.
Das Projekt muss grundsätzlich spätestens am 18.12.2026 vollständig montiert sein. Als vollständig montiert gilt es, wenn die vertraglich geschuldeten Leistungen des Veranstalters technisch fertiggestellt sind und das Projekt vom Kunden abgenommen werden kann oder bereits abgenommen wurde.
Kleinere Restarbeiten oder Reklamationen, die die vertragsgemäße Nutzung des Projekts nicht wesentlich beeinträchtigen, führen nicht automatisch zum Ausschluss. Ein Projekt wird außerdem als fristgerecht behandelt, wenn seine vollständige Fertigstellung ausschließlich durch einen vom Kunden nicht zu vertretenden Umstand verhindert wurde, insbesondere durch:
Voraussetzung ist, dass der Kunde alle erforderlichen Vorarbeiten und Mitwirkungspflichten rechtzeitig erfüllt hat und die Verzögerung vom Veranstalter dokumentiert wird. Vom Kunden verursachte Verzögerungen – insbesondere fehlende Vorarbeiten, nicht gewährter Zugang zur Montagestelle, verweigerte Terminabstimmung oder sonstige unterlassene Mitwirkung – führen zum Ausschluss.
Der vollständige Brutto-Rechnungsbetrag des maßgeblichen Projekts muss spätestens am 18.12.2026 dem Konto des Veranstalters gutgeschrieben sein. Ein Zahlungsauftrag, eine Überweisungsbestätigung oder ein sonstiger Zahlungsnachweis allein genügt nicht.
Offene Restbeträge, Einbehalte oder strittige Rechnungspositionen schließen die Teilnahme aus. Anzahlungen werden auf den Gesamtbetrag angerechnet. Die Zahlungsvoraussetzung gilt auch für Projekte, die nach Ziffer 6 wegen einer nicht vom Kunden zu vertretenden Verzögerung als fristgerecht behandelt werden.
Unter allen wirksam teilnehmenden Kunden werden drei verschiedene Gewinner gezogen. Jede Person beziehungsweise jede gemeinschaftliche Teilnahme kann höchstens einen Preis gewinnen.
Erstattet wird der vollständig bezahlte Brutto-Rechnungsbetrag des nach Ziffer 5 maßgeblichen teilnahmeberechtigten Projekts, höchstens jedoch 12.000 Euro. Liegt der Projektwert unter 12.000 Euro, wird nur der tatsächlich bezahlte Betrag erstattet. Berücksichtigt werden ausschließlich Leistungen, die der Veranstalter selbst abgerechnet hat. Dazu können auch eigene Montage-, Anfahrts-, Fundament- und Elektroarbeiten gehören. Leistungen externer Dritter sind ausgeschlossen.
Erstattet wird der in der Rechnung des maßgeblichen Projekts separat ausgewiesene Montageanteil, höchstens jedoch 3.500 Euro. Bei geringeren Montagekosten wird nur der tatsächlich berechnete Betrag erstattet. Eigene Leistungen wie Anfahrt, Kran, Gerüst, Fundamente oder Elektroarbeiten können einbezogen werden, wenn sie in der Rechnung eindeutig als Bestandteil der Montage ausgewiesen sind.
Der Gewinner erhält ein Big Green Egg MiniMax ohne zusätzliches Zubehör. Der Gewinn wird nach der Verlosung zur Abholung bereitgestellt. Ort und Termin der Abholung werden mit dem Gewinner vereinbart. Eine Barauszahlung, ein Umtausch oder eine Übertragung des Sachgewinns auf Dritte ist ausgeschlossen.
Die Erstattungen des ersten und zweiten Preises werden spätestens am 24.12.2026 auf das Konto veranlasst, von dem die maßgebliche Zahlung eingegangen ist, sofern dem keine rechtlichen oder technischen Gründe entgegenstehen. Gesetzliche Gewährleistungs- und Mängelrechte aus dem zugrunde liegenden Auftrag bleiben von einem Gewinn unberührt.
Die Ziehung findet am 19.12.2026 im Vision Campus in Kupferzell statt. Sie wird öffentlich durchgeführt und live über die Facebook- und Instagram-Kanäle von Freiluftzimmer übertragen. Die genaue Uhrzeit sowie der Name der unabhängigen oder regional bekannten Person, die die Ziehung begleitet, werden vorab auf der Website und über Social Media bekannt gegeben.
Jeder wirksamen Teilnahme wird eine eindeutige Losnummer zugeordnet. Die Gewinner werden in der Reihenfolge erster, zweiter und dritter Preis gezogen; nach einem Gewinn wird das betreffende Los aus der weiteren Ziehung entfernt. Die Ziehung wird aufgezeichnet und dokumentiert. Stellt sich nachträglich heraus, dass ein gezogenes Los nicht teilnahmeberechtigt war, wird unter denselben Bedingungen ein Ersatzgewinner gezogen und die Ersatzziehung dokumentiert.
Die Gewinner werden während oder unmittelbar nach der Ziehung telefonisch und per E-Mail benachrichtigt. Maßgeblich sind die Kontaktdaten aus dem zugrunde liegenden Auftrag. Die Gewinner sind dafür verantwortlich, dass diese Angaben aktuell und richtig sind.
Soweit für die Gewinnabwicklung weitere Angaben oder Mitwirkungshandlungen erforderlich sind, müssen diese innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Aufforderung erbracht werden. Erfolgt trotz mindestens zweier Kontaktversuche keine erforderliche Mitwirkung, kann der Gewinn entfallen und ein Ersatzgewinner gezogen werden. Dies gilt nicht, soweit die Auszahlung ohne weitere Mitwirkung möglich ist.
Bei der öffentlichen Ziehung werden die Losnummer und der Name des jeweils gezogenen Gewinners genannt. Die Namensnennung erfolgt vor Ort sowie im Livestream auf den Facebook- und Instagram-Kanälen von Freiluftzimmer. Sie dient ausschließlich der transparenten und nachvollziehbaren Durchführung der Verlosung.
Eine darüber hinausgehende Veröffentlichung oder werbliche Nutzung des Namens, eines Projektfotos, eines Interviews oder sonstiger Foto- und Filmaufnahmen erfolgt nur nach einer gesonderten, freiwilligen Einwilligung des jeweiligen Gewinners. Die Erteilung oder Verweigerung dieser Einwilligung hat keinen Einfluss auf den Gewinnanspruch.
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung ist die in Ziffer 1 genannte palina GmbH. Zur Durchführung der Aktion verarbeitet der Veranstalter insbesondere Name, Anschrift, Kontaktdaten, Auftrags-, Projekt-, Rechnungs- und Zahlungsdaten, die Losnummer sowie im Gewinnfall Angaben zur Gewinnabwicklung.
Die Verarbeitung erfolgt zur Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen, Durchführung und Dokumentation der Ziehung, Benachrichtigung der Gewinner sowie Abwicklung der Gewinne. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO. Soweit Daten zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten verarbeitet werden, gilt Art. 6 Abs. 1 Buchst. c DSGVO. Die Verarbeitung zur Missbrauchsverhinderung und Rechtsverteidigung beruht auf Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO. Die Verarbeitung und Namensnennung im Rahmen der öffentlichen Ziehung erfolgt zur ordnungsgemäßen, transparenten Durchführung der Verlosung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO. Eine darüber hinausgehende Veröffentlichung oder werbliche Nutzung beruht ausschließlich auf einer gesonderten Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchst. a DSGVO.
Empfänger können sorgfältig ausgewählte IT-, CRM-, Buchhaltungs- und Zahlungsdienstleister sowie die unabhängige Begleitperson der Ziehung sein, soweit dies für die Durchführung erforderlich ist. Bei der öffentlichen Ziehung werden die Losnummer und der Name des jeweils gezogenen Gewinners vor Ort sowie im Livestream bekannt gegeben. Eine Nutzung der Aktionsdaten für Werbung erfolgt nicht ohne gesonderte Rechtsgrundlage oder Einwilligung.
Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Durchführung und Abwicklung der Aktion sowie für die Abwehr oder Durchsetzung möglicher Ansprüche nicht mehr erforderlich sind. Gesetzliche handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt. Es findet keine ausschließlich automatisierte Entscheidung oder Profilbildung statt.
Teilnehmer haben im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch. Einwilligungen können jederzeit für die Zukunft widerrufen werden. Außerdem besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung.
Der Veranstalter kann Teilnehmer ausschließen, wenn die Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt sind, falsche oder irreführende Angaben gemacht wurden, eine Manipulation oder ein Manipulationsversuch vorliegt oder in sonstiger Weise gegen diese Bedingungen verstoßen wurde. Ein bereits zuerkannter Gewinn kann in diesen Fällen aberkannt und, soweit bereits ausgekehrt, zurückgefordert werden.
Gesetzliche Rechte des Kunden, insbesondere Gewährleistungs-, Widerrufs- oder sonstige Verbraucherrechte, werden dadurch nicht eingeschränkt. Die bloße Geltendmachung solcher Rechte ist kein Ausschlussgrund.
Der Veranstalter kann die Aktion nur aus wichtigem Grund ändern, unterbrechen oder vorzeitig beenden, insbesondere wenn eine ordnungsgemäße Durchführung aus technischen, rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht mehr gewährleistet werden kann. Änderungen werden unverzüglich auf der Website bekannt gegeben. Bereits wirksam entstandene Teilnahmen und berechtigte Gewinnansprüche werden hierdurch nicht ohne sachlichen Grund beeinträchtigt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Teilnehmer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
Der Rechtsweg hinsichtlich der ordnungsgemäßen Durchführung der Ziehung ist ausgeschlossen. Gesetzliche Ansprüche aus dem zugrunde liegenden Auftrag sowie zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: 23.07.2026